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30.06.2017 - Information zum Thema Wildtiere

Vor einigen Tagen sprach im Ordnungsamt ein Frankenberger Bürger vor. In seiner Tasche hatte er ein kleines Waschbärbaby, welches er in der Nähe des Schilfteiches gefunden hatte und dieses als Fundtier abgeben wollte. Leider mussten wir ihn mit dem Tier wegschicken.

Wildtiere sind im Sinne des Gesetzgebers „herrenlose Tiere“ und keine Fundtiere. Sie unterliegen dem Jagdrecht (bei jagdbaren Arten, wie z.B. Fuchs, Wildschwein) oder dem Naturschutzrecht.
Diese Tiere darf man sich nicht „aneignen“. Grundsätzlich gilt, lassen Sie das Tier dort wo es ist, berühren Sie es nicht und verständigen Sie wenn erforderlich die Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt.

Bei unter Naturschutz stehenden Arten es ist aber zulässig, kranke oder verletzte „Findlinge“ zur Pflege aufzunehmen, wenn sie danach wieder umgehend in die Natur entlassen werden. Ist das nicht möglich, sollte die Naturschutzbehörde verständigt werden. Arten, die unter besonders strenge Schutzbestimmungen fallen (Greifvögel, Eulen, Fledermäuse), müssen unverzüglich an Spezialisten weitergegeben werden. Grundsätzlich muss jedes doch aufgenommene Wildtier nach seiner Behandlung und Pflege in die Freiheit entlassen werden!
Wer ein hilfloses Tier findet, sollte es immer tierschutzgerecht behandeln und gegebenenfalls einem Tierarzt vorstellen.

Darum erst einmal kritisch prüfen, ob das Tier wirklich hilfsbedürftig ist (vor allem Jungtiere wirken oft verlassen, werden von den Eltern aber noch versorgt) oder Experten, gegebenenfalls einen Tierarzt, um Hilfe bitten. Denken Sie daran, dass Tiere die gefunden werden, natürlich auch an Krankheiten leiden können, die auf den Menschen übertragbar sind.

 

Ramona Busch
Sachgebietsleiter Bürgerservice / Ordnungsamt