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06.05.2024 - Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2024

Hinweis auf die ortsübliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Frankenberg/Sa.

Die Finanzverwaltung gibt bekannt, dass gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Bestandteilen öffentlich ausgelegt wird.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 14.05.2024 und endet am 23.05.2024. Die Einsichtnahme ist im Rathaus Frankenberg/Sa., Markt 15, Finanzverwaltung, Zimmer 218/220 zu den Öffnungszeiten

Dienstag                     9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag                9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag                         9.00 - 12.00 Uhr

sowie abweichend auch am Mittwoch, den 22.05.2024 von 9.00 – 12.00 Uhr möglich. 

Hinweis:
Einwohner und Abgabenpflichtige haben die Möglichkeit Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben (14.05. – 03.06.2024). Einwendungen können schriftlich oder mündlich zu Protokoll während der Öffnungszeiten sowie abweichend auch am Mittwoch, den 22.05.2024 und 29.05.2024 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr, vorgebracht werden. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.


Die Einsichtnahme ist im Rathaus, Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa möglich. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. (Tel.: 037206/641120 oder -21; E-Mail: finanzen@frankenberg-sachsen.de.

 

Bernd Zimmermann
Fachbediensteter für Finanzen

 

 

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