Wahlorganisation

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Herr Bernd Zimmermann
Tel.: + 49 37206 64 - 1120

Frau Janett Reinhold
Tel.: + 49 37206 64 - 1110
Fax: + 49 37206 64 - 1109


wahlen@frankenberg-sachsen.de

Informationen zur Briefwahl 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht im Wahllokal sowie alternativ durch Briefwahl ausüben. Dafür ist kein besonderer Grund notwendig und insbesondere möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland oder am Wahlsonntag nicht in Frankenberg/Sa. befinden.

Informationen zur Briefwahl

Wie und wo erhalte ich Briefwahlunterlagen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Sie können Ihren Wahlschein auch vor Zustellung Ihrer Wahlbenachrichtigung unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Wohnanschrift wie folgt beantragen:

1. persönlich ab dem 13.05.2024 bis 07.06.2024 im Wahlbüro der Stadt Frankenberg/Sa., im Rathaus, Markt 15, Erdgeschoss (Ratskeller) während folgender Zeiten

Montag, Freitag   09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

2. schriftlich ab sofort unter

Stadt Frankenberg/Sa.
Wahlbüro
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

3. per E-Mail ab sofort unter admin@frankenberg-sachsen.de

4. online ab dem 13.05.2024 unter https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=14522150

Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.


Wo erfolgt die Stimmabgabe/Wahlgang?

Holen Sie persönlich Ihre Briefwahlunterlagen ab, so können Sie Ihre Stimme auch an Ort und Stelle in einer Wahlkabine im Wahlbüro der Stadt Frankenberg/Sa., im Rathaus, Markt 15, Erdgeschoss (Ratskeller) abgeben. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Sie können Ihre Wahlunterlagen ebenfalls mitnehmen, zu Hause wählen und die Wahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher Stimmzettelumschlag, Versicherung an Eides statt - Wahlschein, amtlicher Wahlbriefumschlag) anschließend per Post zurücksenden oder in den Briefkasten der Stadt Frankenberg/Sa. einwerfen.

Der Wahlbriefumschlag wird innerhalb Deutschlands portofrei zugestellt, im Ausland ist eine Briefmarke nötig.


Worauf sollte ich bei der Stimmabgabe achten?

Wichtig ist, dass Sie den Stimmzettel selbst ankreuzen und sich von niemandem zu irgendeiner Entscheidung drängen lassen. Die eidesstattliche Erklärung bitte unbedingt auf dem Wahlschein unterschreiben (Ort und Datum nicht vergessen), da die Stimme sonst ungültig ist. Bitte folgen Sie den Hinweisen auf den amtlichen Wahlunterlagen.


Bis wann muss ich die Unterlagen einreichen?

Um ganz sicherzugehen, dass Ihre Stimme gezählt wird, sollten Sie den Wahlbriefumschlag spätestens drei Werktage vor dem Wahltermin absenden. Alle Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen, denn dann beginnt die Auszählung der Stimmen.

Beachten Sie, dass Briefe aus dem Ausland deutlich länger brauchen können. Entscheidend ist außerdem, dass die Unterlagen korrekt ausgefüllt sind. Ein nicht unterschriebener Wahlschein oder ein offener Umschlag machen die Stimme ungültig, sie wird dann nicht gezählt.


Beantragung Wahlschein für andere

Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung für eine andere Person ist daher nur persönlich oder schriftlich möglich. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Besondere Hinweise für die Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen

Wähler, die nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie muss die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Hinweis zur Kontrollmitteilung

Soweit der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen

1. auf elektronischem Wege oder
2. durch eine Hilfsperson

beantragt und an eine andere als die Wohnanschrift der wahlberechtigten Person versandt werden, erfolgt parallel eine Mitteilung über den Versand der Briefwahlunterlagen an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes. Dies soll einem Missbrauch der Briefwahl durch Dritte vorbeugen.