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12.11.2025 - EKM - Mindestentleerungen nicht vergessen

Die Entleerungsgebühr wird für jede Entleerung des Restabfallbehälters erhoben. Es sind mindestens vier Entleerungen pro Jahr verpflichtend. Es wird empfohlen, die vierte Entleerung nicht erst für Ende Dezember einzuplanen, da Eis und Schnee in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der Abfuhr und damit zu einem überfüllten Abfallbehälter führen können.

Personen, die allein auf einem Grundstück gemeldet sind und ausschließlich einen 80-Liter-Restabfallbehälter nutzen (kein Gewerbebetrieb), können die Mindestanzahl der Entleerungen auf drei pro Jahr reduzieren lassen. Dafür muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres ein schriftlicher, formloser Antrag an:

EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Frauensteiner Str. 95, 09599 Freiberg oder an info@ekm-mittelsachsen.de gesendet werden, um für das Folgejahr die drei Mindestentleerungen zu beantragen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter abfallberatung@ekm-mittelsachsen.de oder unter der 03731 2625-41/42/44 zur Verfügung.

Abfallentsorgung bei Schnee und Eis

Schnee und Eis können die Abfallentsorgung erheblich erschweren. Blockierte oder ungeräumte Straßen führen dazu, dass Müllfahrzeuge teilweise nicht zu den Behältern gelangen können.

Die EKM bittet alle Mittelsachsen, Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag an einer befahrbaren Straße bereitzustellen und von Schnee und Eis freizuschippen. So kann die Entsorgung zuverlässig und termingerecht erfolgen.

 


Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH