Die Stadt Frankenberg/Sa. sucht für die Landratswahl am 26.01.2025 sowie für einen etwaigen 2. Wahlgang und für die Bundestagswahl am 23.02.2025 engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (Briefwahlauszählstelle) mitarbeiten. Bewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen keinem Wahlorgan angehören und damit auch kein/e Wahlhelfer/-in sein.
Sollten Sie Interesse an einem Einsatz als Wahlhelfer/-in haben, können Sie sich telefonisch unter 037206 / 641201 oder per E-Mail an h.fuhrmann@frankenberg-sachsen.de melden.
Aufgaben:
Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen abends die Stimmauszählung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Wahlvorsteher/-innen, deren Stellvertreter/-innen sowie die Schriftführer/-innen werden vorab geschult. Beisitzer/-innen werden am Wahltag eingewiesen.
Entschädigung:
Der Einsatz als Wahlhelfer/-in wird entschädigt. Je nach Funktion wird für die Landratswahl eine Entschädigung in Höhe von 25 bis 35 € gezahlt.