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Die Finanzverwaltung gibt bekannt, dass hiermit gemäß § 88 c Abs 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung der Beschluss des Stadtrates Nr. 2.2-265/2023/1 vom 28.06.2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 öffentlich bekannt gemacht wird. Der Beschluss lautet wie folgt:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Anhang, Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht sowie Rechenschaftsbericht wird mit folgenden Eckwerten festgestellt:
Bilanzsumme |
181.913.174,24 Euro |
Basiskapital |
104.057.125,16 Euro |
Verbindlichkeiten |
26.059.091,29 Euro |
Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltung |
118.395,92 Euro |
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit |
-582.684,80 Euro |
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit |
-384.638,20 Euro |
Veränderung des Finanzmittelbestandes im HHJ |
-848.927,08 Euro |
Gesamtergebnis als Überschuss oder Fehlbetrag |
517.976,89 Euro |
Fehlbetragsvorträge des Sonderergebnisses aus Vorjahren |
0,00 Euro |
Verrechnung Fehlbeträge mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO |
0,00 Euro |
Verbleibendes Gesamtergebnis |
517.976,89 Euro |
- Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 799.167,30 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.
- Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 1.317.144,19 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus in 09669 Frankenberg/Sa., Markt 15, Finanzverwaltung, Zi. 218 während der Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 - 17.30 Uhr) zur dauerhaften Einsichtnahme öffentlich aus und wird zur elektronischen Einsichtnahme auf der Homepage der Stadt Frankenberg/Sa. zur Verfügung gestellt.
Zimmermann
Fachbediensteter für Finanzen