Das Gebäude der Äußere Chemnitzer Straße 6 in Frankenberg kann abgerissen werden.
In dem Schreiben vom 28. September 2016 genehmigt die Landesdirektion Sachsen den Abbruch des Kulturdenkmals „Fabrikations- und Kontorgebäude der ehemaligen Paradiesbettenfabrik M. Steiner & Sohn (LISEMA)“. Zudem hat die Landesdirektion Sachsen den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Mittelsachen vom 19. Juli 2016 aufgehoben.
Zitat des Beigeordneten Ralf-Peter Regner:
„Ich persönlich bin sehr froh, dass die Entscheidung zu Gunsten der gemeindlichen Planungskonzeption der Stadt Frankenberg/Sa. und der 8. Sächsischen Landesgartenschau ausgefallen ist. Mit diesem Bescheid wurde es uns möglich, innerhalb des Projektplanes und des Zeitplanes die weiteren Vorbereitungen zu treffen um die geplanten Bauleistungen Ende diesen Jahres zu vergeben.“
Auf dem sogenannten LISEMA-Gelände plant die Stadt Frankenberg/Sa., als Ausrichter der 8. Sächsischen Landesgartenschau, die Errichtung des „Naturerlebnisraums Zschopauaue“. Ein Teil des benötigten Betriebsgeländes ist mit dem Fabrikations- und Kontorgebäude der ehemaligen Bettenfabrik bebaut. Hierbei handelt es sich um ein Kulturdenkmal.
Am 24. Juni 2016 beantragte die Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch des Hauptgebäudes beim Landratsamt Mittelsachsen. Dem Antrag hatte die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mittelsachen am 19. Juli 2016 untersagt. Das Kulturdenkmal könne in das Konzept der Landesgartenschau integriert werden.
Dagegen Widersprach die Stadt am 27. Juli 2016. Der Zeitplan zur Realisierung der Landesgartenschau lasse eine Umplanung nicht zu. Zur Einbeziehung des Kulturdenkmals wäre eine Neukonzeptionierung der städtebaulichen Neuordnungsvorstellungen erforderlich, die dazu führen, dass die Landesgartenschau um mindestens ein Jahr verschoben werden müsse. Diesem Widerspruch wurde von der Landesdirektion Sachsen, mit Schreiben vom 23.09.2016, stattgegeben.
Stadt Frankenberg/Sa.
Ralf-Peter Regner
Beigeordneter