Als Wunderheilungen gelten Behandlungen von Erkrankungen, die meist der Schulmedizin widersprechen und deshalb der unmittelbaren positiven Einwirkung einer höheren Macht zugeschrieben werden. Im „Frankenberger Tageblatt“ der Erscheinungstage 28.09.1890, 01.10.1890 und 02.10.1890 wurde über die „Wunderärztin“ Johanna Dorothea Hummitzsch berichtet, die vom Sommer 1816 bis zum Frühjahr 1817 im Frankenberger Raum wirkte. Man schrieb ihr „übernatürliche Kräfte bzw. eine Heilkunst und eine Menge von ihr angeblich verrichteter Wunderkuren“ zu. Sie wurde 1760 in Etzdorf geboren und lebte seit 1782 in Schönborn, wo sie mit dem Landwirt und Schankwirtschaftsbesitzer Hummitzsch verheiratet war.
In einem von ihr verfassten (Werbe-) Flugblatt berichtete sie über den kuriosen Erwerb ihrer „Heilerfähigkeiten“: „Ich habe 40 Jahre lang böse Augen gehabt, welche immer schlimmer und schlimmer wurden, sodaß sie kein Licht mehr vertrugen. Alle Hilfe, die ich bei nahen und entfernten Aerzten suchte, war vergebens…. Im Frühjahr 1812 kam eines Nachmittags ein Reisender zu mir und fragte, ob er nicht Nachtquartier bei mir (im Dorfgasthof) bekommen könne. Nach einer Zeit fragte er: „Gute Frau, warum hat sie denn den Kopf verbunden?“ Ich antwortete: „weil ich sehr kranke Augen habe. Das Heilungsangebot des Fremden nahm ich an. Er tat das Seinige an mir und sagte darauf: Nun gehe sie mit Gott zu Bett, dann hilft auch unser Heiland. Nach dem Morgenessen machte er das Seinige nochmals und bat sich für seine Wiederkunft nach 14 Tagen wieder ein Nachtquartier aus. Nach 14 Tagen kam der Fremde wieder, wie er versprochen hatte. Nachdem er gegessen und getrunken hatte, machte er das Seinige wieder an meinen bösen Augen und sprach: Ich komme nie wieder und kein Mensch wird mich hier weiter sehen. Was ich an ihr gethan habe, kann sie nun an sich selber und auch an anderen thun. Aber da es keinem helfen würde, wenn sie eins von den Worten vergäße, so will ich ihr solche aufschreiben, denn sie wird nach dem Bekanntwerden ihrer geheilten Augen großen Zulauf aus nahen und weit entfernten Orten bekommen!“
In den „Frankenberger Nachrichten“ vom 28.09.1890 heißt es: „Mit dieser, gar nicht ungeschickt erfundenen Erzählung, begründete die Hummitzsch ihren durch kein Doktordiplom sanktionierten Heilberuf… !“ Es wird vermutet, dass ihr Ehemann wesentlich an ihren Heilerfähigkeiten mitgewirkt und die nicht nachprüfbaren Heilerfolge der Frau Hummitzsch verbreitet hat.
Bereits im September 1816 zählte man mehr als 1200 Kranke, die zu Frau Hummitzsch strömten und auch in Schönborn übernachteten. Es waren nicht nur Augenkranke, sondern auch „Lahme, Bucklige, Gichtische, Wahnsinnige, Fallsüchtige, mit Krämpfen, Gliederreißen, Zahnschmerzen, Brüchen, mit Lustseuche und Ausschlag Behaftete“, die zu ihr kamen. Neben Einheimischen waren viele „von fernher kommend so aus Zittau, Prag, Würzburg, Eisenach, Eisleben, Berlin, Hof, Saalfeld und Schlesien“. Die Kranken strömten in Kutschen, zu Pferd und zu Fuß herbei, „selbst in Schubkarren wurden Lahme und Krüppel herzugefahren“. Allein zwischen dem 05. und 15.02. 1817 wurden in Schönborn 3176 Patienten einschließlich ihrer Begleitpersonen gezählt. Diese Menschenmassen stellten Schönborn vor schier unmögliche Belastungen. „Es waren alle Bande der Ordnung gelöst; und die Schule wurde nur unordentlich besucht. In kleinen Häusern übernachteten oft zusätzlich 20 und in größeren Häusern bis zu 100 Patienten mit ihren Angehörigen“.
Nach den großen Patientenzahlen, richtete sich die Behandlungsmethode von Frau Hummitzsch. „Sie versammelte die Personen in einem Kreis und ging in diesem von einer Person zur anderen. Dabei legte sie die linke Hand auf die linke Schulter ihrer Patienten und murmelte wenige Worte. Dabei bewegte Frau Hummitzsch eine Messingnadel vor deren Augen in Kreuzen und Ringen, auch wenn die Leiden der Unglücklichen andere Körperteile betraf.“ Am Ende der „Behandlung“ streichelte sie sanft die rechten Wangen der Patienten. Auf die Entlohnung der „Hilfeleistung“ der Hummitzsch scheint ausschließlich ihr geschäftstüchtiger Ehemann geachtet zu haben. Offizielle Zahlen verschweigen die Unterlagen. Schon Ende 1816 konnten die königlich sächsischen Behörden das Unwesen der Schönbornschen Wunderheilerin nicht mehr übersehen. Am 16.12.1816 wurde vom Gericht Neusorge eine Verfügung erlassen, dass sie „ihre Kuren bei einer Strafe von 20 Goldthalern nicht länger als bis Ende 1817 in Schönborn fortsetzen dürfte“. Danach sollte sie ihre „Kurheilungen“ in einer Stadt unter „gehöriger“ ärztlicher und polizeilicher Aufsicht fortsetzen. Diese Anordnung wurde bereits am 27.01 1817 auf Intervention „von Kranken aus höheren Ständen“ zurückgenommen. Am 28.01. und 05.02.1817 befragten Amtsärzte die Hummitzsch über ihre Heilmethoden. Diese „Reklame“ führten zu einem weiteren Zulauf von Kranken nach Schönborn. Auf der Basis der Gutachten aus der schulmedizinischen Revision erließ der Sächsische König Friedrich August am 09.03.1817 die Anordnung, „dass die vermeldete Hummitzschin alles fernere Curiren bei einer dreiwöchigen Gefängnisstrafe verboten sei.“ Auf ihrem Bauerngut wurde eine vierköpfige Militärwache stationiert, um die Patientenströme abzuweisen. Die Gemeindeverwaltung hatte die Einhaltung des königlichen Dekrets zu überwachen. Am 21.04.1817 wehrte sich Frau Hummitzsch mit einer Eingabe gegen diese Vorwürfe. Diese wurde durch ein erneutes Dekret des Königs am 29.04.1817 zurückgewiesen. Die Wunderheilerin behandelte insgeheim weiter Patienten.
„Frau Johanna Dorothea Hummitzsch verstarb am 02.01.1824 im 64. Lebensjahr in Schönborn, nachdem sie noch nahezu 7 Jahre ein beschauliches und behagliches Leben geführt hat, wozu ihr die Mittel reichlich zu Gebote gestanden, denn über 50 000 Personen sind nach glaubhafter Schätzung während ihrer wundärztlichen Laufbahn nach Schönborn gepilgert und jeder entrichtete seinen Obolus: bald mehr, bald weniger. Das soll sehr viel betragen haben, sie soll reich geworden sein!“
Dr. Bernd Ullrich
Stadtchronist