Laut Sächsischem Waldgesetz ordnet die untere Forstbehörde im Landratsamt Mittelsachsen notwendige vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände an bzw. führt sie selbst durch. Hierzu zählt auch die Bekanntgabe der Waldbrandwarnstufen.
Aktuelle Waldbrandgefährdungen in Gemeinden und Vorhersageregionen im Freistaat Sachsen können Sie über den nachfolgenden Link des Staatsbetriebes Sachsenforst abrufen.