Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 12:00 - 08:00 Uhr
So: 08:00 - 08:00 Uhr
Hier finden Sie aktuelle Ausschreibungen
Flurstück |
1186/11 |
Gemarkung |
Frankenberg |
Eigentümer |
Stadt Frankenberg/Sa. |
Größe |
ca. 1.495 m² |
Lage
Das Grundstück liegt in zentraler Lage im Stadtzentrum Ecke Dr.-Bruno-Kochmann-Straße/Friedrichstraße und ist über den öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen.
Bebauung
Das Grundstück ist unbebaut und nicht vermessen. In der Gesamtheit aller zur Veräußerung stehenden Teilflächen beträgt die Gesamtfläche 1.495 m². Veräußert werden somit 2 Baugrundstücke, laut Teilungsvorschlag BG Nr.1 mit ca. 747 und BG Nr. 2 mit ca. 748 m².
Auf dem Flurstück 1186/11 stand eine ehemalige Fabrik, welche abgebrochen wurde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fundamentreste im Boden vorhanden sind.
Die Grundstücke sind ortsüblich erschlossen. Mit den Versorgungsträgern ist selbst abzustimmen, wo sich der jeweilige Leitungsverlauf befindet und wie ein Anschluss zu regeln ist.
Vertraglich festgeschrieben wird eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses innerhalb von 3 Jahren sowie eine Mehrerlösklausel.
Kaufpreis
Das Mindestgebot für die Baugrundstücke 1 oder 2 aus der Teilfläche des Flurstücks 1186/11 Gemarkung Frankenberg beträgt
56,00 €/m²
Kaufpreisnebenkosten
Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten
Zuschlagskriterien
gegen Höchstgebot
Es werden nur Kaufpreisgebote berücksichtigt, die:
1. schriftlich erfolgen
2. auf eine bestimmte Geldsumme erfolgen
3. mit einer Nutzungsvorstellung/Konzept/Beschreibung
4. bis zum 27.11.2024, 12.00 Uhr eingehen
Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Kaufpreisangebote, die
1. offen abgegeben wurden
2. per FAX abgegeben wurden
3. per E-Mail abgegeben wurden
4. nach Fristablauf abgegeben wurden
5. die sogenannte Gleitklauseln enthalten, nach denen der gebotene Kaufpreis variabel ist oder vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wird. Nachgebote sind ausdrücklich und zu jeder Zeit ausgeschlossen.
Hinweise:
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Frankenberg/Sa. ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Bei einer Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOL und VOB. Ihr Kaufpreisangebot einschließlich Finanzierungsdarstellung mit Benennung des Vorhabens, richten Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot!
Baugrundstück 1 oder 2
Bitte ungeöffnet vorlegen“
An die Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Bürgermeister
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Letzter Termin der Abgabe ist der 27.11.2024, 12.00 Uhr.
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen vor der Abgabe des Kaufangebotes für Fragen gern zur Verfügung:
Amtsleiter Bauverwaltung Herr Thiel: Tel. 037206 641300
SB Liegenschaften Frau Zimmermann: Tel. 037206 641317