Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
geschlossen |
Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Beim Ordnungsamt der Stadt Frankenberg/Sa. gehen in letzter Zeit Beschwerden über Belästigungen durch „Pferdeäpfel“ im öffentlichen Verkehrsraum ein.
Wir appellieren deshalb an alle Pferdebesitzer und Reiter, die Hinterlassenschaften der Pferde vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wieder zu entfernen. Dies würde das Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren in der Gemeinschaft erleichtern und sollte – allein aus Rücksicht auf die Mitmenschen – selbstverständlich sein.
Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass sich eine entsprechende Rechtsgrundlage in Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 5 Polizeiverordnung der Stadt Frankenberg/Sa. findet. Darin ist festgehalten, dass Halter und Führer von Pferden dafür sorgen müssen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigen dürfen. Zudem sind die Halter selbst zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet.
Problematisch sind die meist großflächigen Verunreinigungen durch Pferdemist deshalb, weil sie – besonders in Verbindung mit Regen – die Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen zum Beispiel für Motorfahrer machen können.
Zudem weißen wir darauf hin, dass auch für Pferd und Reiter die einheitlich festgelegten Straßenverkehrsregeln und Anordnungen gelten, sobald sie am Straßenverkehr teilnehmen. Deshalb bittet das Ordnungsamt alle Reiter, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich auf der rechten Seite zu reiten und alle Verkehrsschilder zu beachten. Diese gelten nämlich auch für sie. Dies schließt auch ein, dass Geh- oder Radwege nicht benutzt werden dürfen.
Das Ordnungsamt dankt für die zukünftige Beachtung und Erledigung.
Ramona Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice - Ordnungsamt und Standesbeamtin