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08.02.2024 - Ärger über Raser in Wohngebiet

Das Wohngebiet am Mühlbergring ist auf den ersten Blick ein ruhiger Ort. Einfamilienhäuser reihen sich aneinander. Kinder spielen auf dem Spielplatz, fahren mit dem Roller die Straße entlang. Am Eingang ins Wohnviertel weist ein Verkehrsschild darauf hin, dass hier ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt. Autofahrer müssen Schritttempo fahren.

Doch wie Anwohner berichten, halten sich viele nicht daran. Sie sorgen sich, dass ihren Kindern etwas passiert. Die Verkehrslage im Wohngebiet Mühlbergring ist in der Stadtverwaltung bereits seit langem ein Thema. Eine Lösung zur Beruhigung der Verkehrssituation konnte bisher allerdings nicht gefunden werden.

Anfang Januar lud Bürgermeister Oliver Gerstner zu einer Informationsveranstaltung in das Rathaus ein. Die Verwaltung erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten zur Unterstützung einer Entschleunigung des Verkehrs.

Bereits bei der Darstellung der Charakteristik des anfangs der 90er Jahre errichteten Wohngebietes wurde hervorgehoben, wie schwierig die Verkehrsführung ist. In das Wohngebiet führt eine große Ringstraße, der Fliederweg und die Kastanienstraße sind zwei kleinere Ringstraßen. Weiterhin gibt es mehrere Abzweige und zwei Verbindungsstraßen. Im gesamten Wohngebiet ist ein „verkehrsberuhigter Bereich“ angeordnet. Autofahrer werden hierauf durch das entsprechende Schild an der Kreuzung Mühlbacher Straße – Mühlbergring hingewiesen. Desweitern gilt im gesamten Bereich „Rechts vor Links“.

Um den Verkehr zu entschleunigen, werden sogenannte Fahrbahnverschwenkungen empfohlen. Eine Installation dieser „Inseln“ stellen keine Behinderung für Rettungsdienst oder Winterdienst dar, bringen jedoch den Nachteil mit sich, dass vorhandene Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum entfallen.

Die Verwaltung prüft nun, ob auf der Fahrbahn solche Verschwenkungen errichtet werden können sowie die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen, die Versetzung des Verkehrszeichens „verkehrsberuhigter Bereich“ und das Aufbringen einer Bodenschwelle am Eingang zum Wohngebiet. Außerdem wird die Polizei gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen im Gebiet durchzuführen.

Man kann nur an die Vernunft der Autofahrer appellieren, erklärte Bürgermeister Oliver Gerstner. Er kann die Sorge der Eltern verstehen, doch die Stadt kann keine 100-prozentige Sicherheit gewährleisten.

 

 

Was bedeutet das Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“?

Schild: Verkehrszeichen 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Verkehrsberuhigter Bereich: Was hier erlaubt ist

In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.

Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen.

Bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist in der Regel rechts vor links zu beachten.

Darf man in einer verkehrsberuhigten Zone parken?

Parken ist hier nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Quelle: Verkehrslexikon

 

Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.

 

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