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02.08.2024 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mittweidaer Straße“ gefasst. Hiermit erfolgt die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf mit dem Stand 07/2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Das Vorhaben umfasst das Flurstück 1312/4 der Gemarkung Frankenberg/Sa. Seine Fläche beträgt rd. 2,64 ha. Es befindet sich am westlichen Ende der Stadt, nördlich der Stadtlage. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt durch die Bundesautobahn A4, im Südosten durch die Mittweidaer Straße (S202) und im Westen durch eine Hanglage mit Laubmischbestand. Ziel ist die Entwicklung einer gewerblichen Baufläche für einen Gartenbaubetrieb, der verkehrlich gut angebunden ist und sich am Rand des Stadtgebietes befindet. Die Entwicklung erfolgt auf Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mittweidaer Straße“ (Stand 07/2024) liegt mit dazugehöriger Begründung (Stand 07/2024) zur Einsicht in der Zeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024 in der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa., Aufgang A, 2. OG, im Durchgang Amt Bauverwaltung, während der folgenden Dienststunden aus:

Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa., Bauamt, Eingang A, II. OG Zimmer 209 bzw. 210 abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. zur Einsichtnahme eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.

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