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30.06.2025 - Information zur Auslegung des Hochwasserrisikomanagementplans

Öffentliche Auslegung „Hochwasserrisikomanagementplan für den Mühlbach einschließlich der Gewässer Hausdorfer Bach, Altenhainer Bach, Lützelbach, Sachsenburger Bach“ gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG im Zeitraum vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 17. August 2025.

Als Grundlage für weiterführende Planungen zum Hochwasserschutz an den oben genannten Gewässern II. Ordnung hat die Stadt Frankenberg/Sa. die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen beauftragt. Die Entwurfsplanungen, bestehend aus den Erläuterungsberichten mit den Anlagen und Anhängen, inkl. festgelegter, angemessener Ziele sowie möglicher Vorsorgemaßnahmen, liegen nun vor. Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG ist die Entwurfsplanung zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Die Stadt Frankenberg/Sa. macht die öffentliche Auslegung des Entwurfs des „Hochwasserrisikomanagementplanes Mühlbach einschließlich der Gewässer Hausdorfer Bach, Altenhainer Bach, Lützelbach, Sachsenburger Bach“ hiermit bekannt. Die Planunterlagen, erstellt durch das Ingenieurbüro Bauer Tiefbauplanung GmbH, Industriestraße 1 in 08280 Aue, sind während der Auslegungsfrist zu jedermanns Einsicht in den nachfolgend genannten Dienststellen einsehbar.

Stadtverwaltung Frankenberg im Rathaus der Stadt Frankenberg/Sa., Markt 15 in 09669 Frankenberg, Amt für Bauaufgaben, Zi. 208.

montags, mittwochs

nach Terminvereinbarung

dienstags

09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr

donnerstags

09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr

freitags

09:00 – 12:00 Uhr



Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Dienstgebäude Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg, Zi. A 203.

montags, mittwochs, freitags

nach Terminvereinbarung

dienstags

09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf des Auslegungszeitraumes (31.08.2025) können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Frankenberg/Sa. deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der Hochwasserrisikomanagementplanung des Mühlbaches nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis: Der Hochwasserrisikomanagementplan steht auch digital zum download zur Verfügung. 
Link: https://login.yoursecurecloud.de/d/9f1428b5bf5b4052803b/

 

Stadt Frankenberg/Sa.

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