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13.09.2022 - Informationen zu den Energiesparmaßnahmen in der Stadt Frankenberg/Sa.

In Anlehnung an die seit 1. September 2022 geltende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV-Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) der Bundesregierung und zur Reduzierung der finanziellen Belastung des städtischen Haushaltes hat die GGF-Gebäudemanagementgesellschaft mbH Frankenberg/Sa. im Auftrag der Stadt folgende Maßnahmen zur Einsparung von Strom- und Heizenergie in den 33 stadteigenen Gebäuden erarbeitet.

  • Absenkung der Raumtemperatur in den Büros (z.B. Rathaus, Stadthaus) auf 19 und Werkstätten auf 18 Grad
  • Reduzierung der Zulufttemperatur und Volumenströme von Lüftungsanlagen
  • Treppenhäuser, Flure und Gemeinschaftsflächen werden nicht geheizt
  • Verkürzung der Jahresheizperiode und der Tagesheizzeiten
  • Absenkung der Vorlauftemperaturen bzw. Heizkurven
  • Senkung der Kühllast von Serverräumen und anderen klimatisierten Bereichen
  • Die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden und an den Kirchen sowie die Informationssäulen im Stadtgebiet, im ehemaligem Landesgartenschaugelände, in den Ortsteilen und die Beleuchtung des Pavillon im Friedenspark wird abgeschaltet. (Sicherheits- und Notbeleuchtung bleibt bestehen)
  • Verkürzen der Schaltdauer von Bewegungsmeldern zur Lichtsteuerung
  • An Waschbecken steht nur noch kaltes Wasser zur Verfügung
  • Frühzeitige Außerbetriebnahme der Brunnen am Markt, Kirchplatz, Volkspark sowie die Wasserinne im Mühlbachtal

Von den Maßnahmen nach EnSikuMaV ausgenommen sind die Schulen und Kindertagesstätten. Für diese hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus und die Kommunalen Spitzenverbände eine eigene Handlungsempfehlung zu Energiesparmaßnahmen veröffentlicht. In den Unterrichtsräumen der Schulen darf die Raumtemperatur nicht weniger als 20 Grad Celsius betragen. Turnhallen sind auf mindestens 17 Grad zu beheizen. Für Gruppenräumen in Kitas ist eine Mindesttemperatur von 21 Grad Celsius vorgegeben. In Wasch- und Sanitärräumen sind 24 Grad zu gewährleisten. In den Einrichtungen sollten so wenige Räume wie möglich genutzt werden, ggf. müssen die Stundenpläne optimiert werden. Die Beleuchtung von Räumen sollte nur bei Bedarf eingeschaltet und beim Verlassen der Räume wieder ausgeschaltet werden. Nicht benötigte Geräte sollten ganz oder teilweise ausgeschaltet werden. Gleiches gilt für die Stand-by-Funktion bei Elektrogeräten.

Der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre liegt im Durchschnitt bei etwa 800.000 kWh, der Verbrauch bei der Heizenergie liegt bei etwa 4.700.000 kWh. Mit den genannten Maßnahmen liegt das Einsparpotential, nach derzeitigem Stand, bei 15 Prozent. Bei Umsetzung der Maßnahmen erwartet die Stadt für das Jahr 2023 eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von bis zu einer Million Euro für den Energieeinkauf städtischer Gebäude.

 

Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.

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