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03.05.2024 - Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 den Beschluss zum Entwurf des Lärmaktionsplans zur 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wie folgt gefasst.

Die Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Bevölkerung durch den Verkehrslärm sollen sich auf die in der Hot-Spot-Analyse festgestellten Bereichen der Lärmkennziffer (LKZ) ab 65 im Bereich der Ortsdurchfahrt der S 203 mit folgenden Maßnahmen konzentrieren:

-Einbau von Flüsterasphalt (offenporigen Asphalt - OPA) zum Zeitpunkt der nächsten Instandsetzung.
-Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h in den Abschnitten.
-Erstellung eines sächsischen Förderprogramms zur finanziellen Förderung zum Einbau von Schallschutzfenstern.
-Die Knotenpunkte der überörtlichen Straßen sollen bei einem Ausbau als Kreisverkehre vorgesehen werden.

Erläuterungen zur Lärmaktionsplanung

Zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms in der Europäischen Union wurde im Jahre 2002 die Richtlinie 2002/49/EG erlassen. Ziel ist es, die schädlichen Auswirkungen und Belästigungen, die ausschließlich durch den Kfz-Lärm ausgelöst werden, nach einem einheitlichen Maßstab zu erfassen und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Für die nunmehr anstehende 4. Stufe sind unter anderem alle Straßen erfasst, die Fahrbewegungen von mehr als 3 Millionen Kfz im Jahr verzeichnen. Für das Gemeindegebiet der Stadt Frankenberg/Sa. wurden die A 4, die B 169 und die S 203 von der Anschlussstelle Frankenberg/Sa. bis zur Ortsausfahrt ermittelt.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Ausführungsgesetz für den Freistaat Sachsen wird mit Änderung bestimmt, dass das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für die Erstellung der Lärmkarten und für die Erstellung der Lärmaktionspläne nach wie vor die Städte und Gemeinden zuständig sind. Die Lärmaktionspläne sind demnach bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen. Im Übrigen erfolgt eine Wiederholung im Turnus von fünf Jahren.

Bereits zu den vorangegangenen Stufen 1 bis 3 war die Stadt Frankenberg/Sa. immer mit überörtlichen Straßen betroffen. Die notwendigen Beschlüsse wurden im Stadtrat gefasst.

Die für die 4. Stufe gesetzlich vorgegebene Frist zur Erstellung der Lärmkarten bis zum 30. Juni 2022 konnte durch das LfULG aufgrund der EU-weit geänderten Berechnungsgrundlage der Lärmwerte nicht eingehalten werden. Anfang des Jahres 2023 lagen die Karten vor, im Februar 2023 wurden den Gemeinden dann die Zahlen der Betroffenen mitgeteilt.

Die Änderung der Berechnungsgrundlage und der Rundungsregel hat eine Erhöhung der Betroffenenzahlen zur Folge. Wurden nach dem alten Verfahren die Bewohner eines Gebäudes jeweils den lauten oder den leisen Fassadenpunkten zugeordnet, erfolgt nunmehr eine Zuordnung aller Bewohner der erfassten Gebäude zur lautesten Hälfte der berechneten Fassadenpunkte. Die Ermittlung dieser Betroffenheitszahlen, die nach Tag- und Nachtwerten und in verschiedenen Intervallen aufgeteilt sind, erfolgt auf Grundlage der erfassten Bewohner im Meldeamtsverzeichnis, die dafür automatisch abgerufen wurden. Die Lärmwerte wurden rechnerisch ermittelt. Die Grundlage bilden u.a. das Verkehrsaufkommen, der Straßenbelag, die Höchstgeschwindigkeit und die Topografie. Lärmmessungen erfolgten nicht, diese wären nach den EU-Vorgaben unzulässig.

In einem Raster 10 x 10 m wurden Lärmkarten für den 24-Stunden-Tag und für die Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nach Berechnungen erstellt. Die ursprünglich interpolierte Liniendarstellung, die die jeweilig rechnerisch ermittelte Grenze darstellte, wird nunmehr durch das Raster wiedergegeben.

Ein weiteres Ergebnis ist die Hot-Spot-Analyse. Diese ist in einem 100 x 100 m Raster erstellt und zeigt die Intensität der Lärmbetroffenheit oberhalb eines Schwellenwertes von 55 dB(A) nachts. Dies soll u.a. als Grundlage für die Festlegung begrenzter Maßnahmen für besonders betroffene Bereichen dienen.

Für die jeweiligen Pegelbereichen mit der ermittelten Anzahl der betroffenen Einwohner sowie der berechneten Lärmbetroffenheit nach Kenngrößen für das Gemeindegebiet der Stadt Frankenberg/Sa. ergibt sich folgende Übersicht:

Erläuterung: L steht für Lärm, Tag(den) und Nacht(night). 5559 = Pegelbereich von 55 dB(A) bis 59 dB(A) usw.

In den Vorlagen zu den vorangegangenen Stufen wurde bereits informiert, dass die Grenze zur Gesundheitsrelevanz Lden: 65 dB(A) und Lnight: 55 dB(A) beträgt. Das sind die Werte für die sogenannte „Auslöseschwelle für die Lärmaktionsplanung“. Dabei werden tagsüber bei 489 Personen und nachts bei Personen 546 die Grenzen zur Gesundheitsrelevanz überschritten. Nach der Berechnung ergibt sich keine Lärmbetroffenheit für Schulen in der Stadt. Für den Bereich Gesundheit sind die in der Tabelle berechneten Betroffenen aufgeführt. Nach Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/367 sollen für die Gemeinden Angaben zum Risiko ischämischer Herzkrankheiten (IHD), starker Belastungen (HA) und starken Schlafstörungen (HSD) zur Verfügung gestellt werden. Bei diese Zahlenangaben handelt es sich um statistisch abgeleitete Risiken und nicht um tatsächliche Betroffenheitszahlen. Die Grundlage für die Ermittlung bilden Dosis-Wirkungskurven, die aus wissenschaftlichen Untersuchungen abgeleitet wurden.

Zu Maßnahmen, die zur Verminderung der Lärmbelastung beitragen, ist u.a. die Öffentlichkeit einzubeziehen. Dabei sollen auch eigene Vorschlägen für geeignete Maßnahmen mitgeteilt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt über die grafische Darstellung der Verkehrslärmbelastung über die Internetseite des Freistaates Sachsens https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html und dann dem Link Karte der Lärmkartierung.

Die Öffentlichkeit wird aufgefordert, die Vorschläge des Stadtrates zu prüfen, gegebenenfalls durch eigene Hinweise zur Verminderung der Verkehrslärmbelastung zu ergänzen und bis zum 25. Mai 2024 an die Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. zu richten.

Die Bewertung der Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrslärmsituation in der Stadt erfolgt durch den Stadtrat, der dann den Beschluss zum Lärmaktionsplan - mit oder ohne Lärmminderungsmaßnahmen fasst. Der Beschluss zum Lärmaktionsplan ist dann dem Freistaat Sachsen mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Auskünfte und Informationen zu den Lärmkarten erhalten Sie zu den Sprechzeiten im Schgebiet Stadtplanung des Bauamtes, Herrn Grummt.

 

Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.

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