Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Bürgerbeteiligung bezeichnet die Beteiligung („Partizipation“) der Bürgerschaft an konkreten Planungsprozessen und politischen Entscheidungen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Verfahren der Bürgerbeteiligung in der Garnisonsstadt Frankenberg/Sa. sowie zu aktuellen Themen und Terminen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 23 „Gewerbegebiet Mittweidaer Straße“ – Vorentwurf Stand 07/2024
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. hat in seiner Sitzung am 21.04.2021den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mittweidaer Straße“ gefasst. Hiermit erfolgt die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf mit dem Stand 07/2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Das Vorhaben umfasst das Flurstück 1312/4 der Gemarkung Frankenberg/Sa. Seine Fläche beträgt rd. 2,64 ha. Es befindet sich am westlichen Ende der Stadt, nördlich der Stadtlage. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt durch die Bundesautobahn A4, im Südosten durch die Mittweidaer Straße (S202) und im Westen durch eine Hanglage mit Laubmischbestand. Ziel ist die Entwicklung einer gewerblichen Baufläche für einen Gartenbaubetrieb, der verkehrlich gut angebunden ist und sich am Rand des Stadtgebietes befindet. Die Entwicklung erfolgt auf Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mittweidaer Straße“ (Stand 07/2024) liegt mit dazugehöriger Begründung (Stand 07/2024) zur Einsicht in der Zeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024 in der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa., Aufgang A, 2. OG, im Durchgang Amt Bauverwaltung, während der folgenden Dienststunden aus:
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa., Bauamt, Eingang A, II. OG Zimmer 209 bzw. 210 abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. zur Einsichtnahme eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadt Frankenberg/Sa., 23.07.2024
Oliver Gerstner
Bürgermeister