Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, welches ab dem 03.11.2023 genutzt werden kann. Danach sind alle Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sind, antragsberechtigt. Konkret gefördert wird die Reparatur defekter privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräte (z.B.: Autoradios, Kaffeemaschinen, Staubsauger,…). Für bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller jährlich kann ein anteiliger Zuschuss von bis zu 50 Prozent, maximal 200 EUR je Reparatur (Höchstbetrag), des Rechnungsbetrages gewährt werden. Weiterhin ist für die Antragstellung die Reparatur durch ein gelistetes Fachunternehmen auszuführen. Gern können sich auch Frankenberger Reparaturunternehmen bei der SAB listen lassen und von den positiven Auswirkungen des Programms profitieren. Durch Reparatur defekter Anlagen soll die Nachhaltigkeit erhöht werden, indem der Produktlebenszyklus von Elektro- und Elektronikgeräte verlängert, und das Anfallen von Elektroschrott reduziert, werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie bitte unter nachfolgenden Link auf der Internetseite der SAB.
https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Wirtschaftsförderung
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