Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Die Stadt Frankenberg/Sa. passt zum 01.01.2024 das Nutzungsentgelt für alle Garagen auf stadteigenen Grundstücken an. Die Erhöhung des Nutzungsentgeltes von derzeit 72,00 € pro Jahr auf 120,00 € pro Jahr wurde durch den Hauptausschuss am 26.09.2022 beschlossen. Im Dezember 2023 hat die Verwaltung nun das erforderliche Zustimmungsverlangen an die Nutzer zugesandt.
Das Nutzungsentgelt wurde letztmalig zum 01.01.2016 auf 72,00 € pro Jahr festgesetzt. Nachdem über 7 Jahre dieser Betrag gleichbleibend war, ist auch zur Deckung gestiegener Kosten, wie beispielsweise das Niederschlagswasserentgelt, das Nutzungsentgelt auf ortsübliche Beträge anzupassen. Nach geltendem Recht ist die Stadt Frankenberg/Sa. als Grundstückseigentümer berechtigt, eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes zu verlangen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das der Fall, wenn üblicherweise für vergleichbare Grundstücke ein höheres Nutzungsentgelt gezahlt wird. Das Nutzungsentgelt muss zudem seit 15 Monaten unverändert sein und seit der letzten Nutzungsentgelterhöhung muss mindestens ein Jahr vergangen sein. All diese Voraussetzungen treffen zu.
Nutzer von Garagen auf stadteigenem Grundstück werden gebeten, die von der Stadtverwaltung versendeten Zustimmungsverlangen zur Anpassung des Nutzungsentgeltes ausgefüllt und unterschrieben zurück zu senden. Sollten die Garagen nicht mehr genutzt und der Vertrag beendet werden wollen, so kann der Vertrag gekündigt werden und ein Termin zur Übergabe vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu benennen. Die notwendigen Formulare finden Sie unter www.frankenberg-sachsen.de/Wirtschaft/Flächenangebote/Garagen. Einen Verkauf an einen Dritten stimmt die Stadtverwaltung nicht zu. Hintergrund ist das Auslaufen der Ausnahmeregelungen im Rahmen des Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG). Dies wurde bereits zum Ende des Jahres 2022 bekannt gemacht (www.frankenberg-sachsen.de).
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Stadt Frankenberg/Sa.