Postanschrift

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de

 

Besucheradresse

Rathaus

Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Stadthaus "Ross"

Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
 

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr 

!ACHTUNG! Im Zeitraum vom 23. Mai bis 14. Juni 2024 hat die Stadtbibliothek geänderte Öffnungszeiten!


Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

09.00 - 12.00 Uhr

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Informationen aus dem Rathaus
18.06.2024 - Das Ordnungsamt informiert

Das Ordnungsamt der Stadt Frankenberg/Sa. informiert über Anliegerpflichten. Zum einen über die Erfüllung der Reinigungspflicht auf Gehwegen sowie über die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf Geh- und Radwegen durch hereinragende Anpflanzungen.

Anliegerpflichten – Erfüllung der Reinigungspflicht

Die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehwege) überträgt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Bitte denken sie an die ordnungsgemäße Reinigung der Gehwege. Dazu gehören die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Laub und Verunreinigungen jeder Art sowie die Beseitigung von Wildwuchs.

Freie Sicht nach allen Seiten

Anpflanzungen verschönern sicherlich unser Ortsbild, aber leider können auch diese Anpflanzungen Gefahrensituationen hervorrufen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen können. Öffentliche Straßenfläche in diesem Sinne ist nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch die Geh- und Radwege. Durch hereinragende Anpflanzungen kann eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer eintreten, wenn z.B. ein Fußgänger aus diesem Grund auf die Fahrbahn ausweicht. Im Interesse der Verkehrssicherheit sind die Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.

Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über Rad- oder Gehwegen

Auch Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Straßenlaternen sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt, dass Äste so zurückzuschneiden sind, dass die Straßenlaterne in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.

 

Ihr Ordnungsamt