Postanschrift

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de

 

Besucheradresse

Rathaus

Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Stadthaus "Ross"

Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
 

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr 

 

Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 

 

 

!Geänderte Öffnungszeiten in den Sommerferien vom 28.06. bis 10.08.2025!

Mo / Mi / Fr: geschlossen
Di + Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Informationen aus dem Rathaus
12.06.2025 - Information zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Mit dem Steuerrechtsänderungsgesetz 2015 wurde durch den Bundesgesetzgeber die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand in Form des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie Kommunen oder Städte) müssen nach Paragraph 2b UStG für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer zahlen. Sie gelten als Unternehmer, wenn sie eigenständig und dauerhaft Tätigkeiten ausüben, um Einnahmen zu erzielen. Im Wesentlichen ist dies der Fall, wenn sie Leistungen in privatrechtlicher Handlungsform oder auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen.

Im Zuge der Neuregelung wurde eine lange Umsetzungsfrist vorgegeben. Mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2024 wurde für die Stadt Frankenberg/Sa. die Einführung der Umsatzsteuer nach der neuen Gesetzgebung zum 01.01.2026 beschlossen.

Zu den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankenberg/Sa. gehören u.a.

  • Vermietung von Garagen und Kfz-Stellplätzen
  • Vermietung-/Verpachtung von Sportstätten und Nutzungsentgelte für Sportstätten
  • Vermietung-/Verpachtung zu gewerblichen Zwecken
  • Vermietung von Werbeflächen
  • Leistungen des Bauhofs


Ab 01.01.2026 wird das vereinbarte Entgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) erhoben. Eine Anpassung der bestehenden Verträge, Vereinbarungen, Satzungen und Entgeltordnungen auf die neue Rechtslage wird in den nächsten Monaten vorgenommen und den Vertragspartnern mitgeteilt.

 

Sachgebiet Finanzen
Stadt Frankenberg/Sa.