Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
!Geänderte Öffnungszeiten in den Sommerferien vom 28.06. bis 10.08.2025!
Mo / Mi / Fr: geschlossen
Di + Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Mit dem Steuerrechtsänderungsgesetz 2015 wurde durch den Bundesgesetzgeber die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand in Form des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie Kommunen oder Städte) müssen nach Paragraph 2b UStG für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer zahlen. Sie gelten als Unternehmer, wenn sie eigenständig und dauerhaft Tätigkeiten ausüben, um Einnahmen zu erzielen. Im Wesentlichen ist dies der Fall, wenn sie Leistungen in privatrechtlicher Handlungsform oder auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen.
Im Zuge der Neuregelung wurde eine lange Umsetzungsfrist vorgegeben. Mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2024 wurde für die Stadt Frankenberg/Sa. die Einführung der Umsatzsteuer nach der neuen Gesetzgebung zum 01.01.2026 beschlossen.
Zu den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankenberg/Sa. gehören u.a.
- Vermietung von Garagen und Kfz-Stellplätzen
- Vermietung-/Verpachtung von Sportstätten und Nutzungsentgelte für Sportstätten
- Vermietung-/Verpachtung zu gewerblichen Zwecken
- Vermietung von Werbeflächen
- Leistungen des Bauhofs
Ab 01.01.2026 wird das vereinbarte Entgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) erhoben. Eine Anpassung der bestehenden Verträge, Vereinbarungen, Satzungen und Entgeltordnungen auf die neue Rechtslage wird in den nächsten Monaten vorgenommen und den Vertragspartnern mitgeteilt.
Sachgebiet Finanzen
Stadt Frankenberg/Sa.