Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
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Montag: |
geschlossen |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Mittwoch: |
geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
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Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Mittwoch: |
geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 640.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
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Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
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Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
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Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
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Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
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Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
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Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
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Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
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Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder über den Mängelmelder der Stadt Frankenberg/Sa..
Friedhöfe sind Orte des Abschieds und Gedenkens, der Erinnerung, Ruhe und Besinnlichkeit. Dazu tragen auch die schön gestalteten Grabstätten bei, die in der Summe gemeinsam mit Bäumen und Wegen ein charakteristisches Gesamtbild der Friedhöfe ergeben. Die Grabstellen sind dazu laut Friedhofssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. von den Nutzungsberechtigten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, gerade auch hinsichtlich der Wirkung auf Nachbargräber.
Leider gibt es immer wieder einige ungepflegte Gräber, die die Nachbargräber und den Gesamteindruck stören. Sie zeugen von wenig Respekt vor den Bestatteten und wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbesucher.
Aus diesem Grund verweisen wir auf die Bestimmungen des § 33 der Friedhofssatzung der Stadt Frankenberg/Sa.
Ist der Zustand eines Grabes unhaltbar geworden, schreibt die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten an mit der Forderung die Pflege des Grabes vorzunehmen. Geschieht dies nicht, begehen die Nutzungsberechtigten/Verantwortlichen eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Lassen sie es nicht so weit kommen und denken sie an ihre Bestatteten. Geben sie ihnen ihren Respekt und Würde zurück.
Ihre Friedhofsverwaltung
Stadt Frankenberg/Sa.
