Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
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Montag: |
geschlossen |
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09:00 - 12:00 Uhr und |
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geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
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Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 640.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
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Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
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09.00 - 12.00 Uhr |
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Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
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Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
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Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
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Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
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Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
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Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
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Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder über den Mängelmelder der Stadt Frankenberg/Sa..
Katastervermessungsarbeiten an Flurstücksgrenzen im Bereich der Gemeindestraße „Amalienstraße“ in der Gemeinde Stadt Frankenberg/Sa., Gemarkung Frankenberg
Adressat: Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte für folgende Flurstücke der Gemeinde Stadt Frankenberg/Sa., Gemarkung Frankenberg: 745/7, 924/3, 925/9, 925/23, 925/28, 925/57,925/60, 926/2, 1085/i, 1086/6, 1086/7, 1087/2, 1087/3, 1087/4, 1087/7, 1090, 1091, 1092/11,1092/20, 1092/25, 1092/29, 1092/30, 1092/34, 1092/35, 1096/7, 1096/8, 1096/10, 1097/d,1097/k, 1131/4, 1133/2, 1134/2, 1134/17 und 1134/21.
Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636), bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die oben benannten natürlichen oder juristischen Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss besteht die Gelegenheit, sich im Rahmen von § 16 Absatz 3 SächsVermKatG zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist die durch die Stadt Frankenberg beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Rigo Ossig (Flockenstraße 27, 09385 Lugau/Erzgeb., Tel.: 037295/6010, Vermessung-Ossig.de) beantragte Katastervermessung zur Schlussvermessung der Gemeindestraße „Amalienstraße“.
Mit der Katastervermessung sollen neue Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt (Grenzfeststellung) und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen (Grenzwiederherstellung) werden.
Der Grenztermin findet am Dienstag, dem 9. Juni 2026 um 8:00 Uhr statt (Treffpunkt: gegenüber des Wohnhauses Amalienstraße 8).
Wegen der Vielzahl der Beteiligten bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen wollen, um telefonische Rücksprache, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können. Für den Fall ihres Erscheinens zum Grenztermin werden die Beteiligten gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis, Reisepass oder Dienstausweis und eine vom jeweiligen Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Im Anschluss an die Anhörung zur Grenzbestimmung soll die Anhörung zum Verwaltungsverfahren der Abmarkung dieser Flurstücksgrenzen erfolgen, wozu die Beteiligten hiermit ebenfalls eingeladen werden. Abmarkung ist nach § 17 SächsVermKatG das Einbringen von festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken zur Kennzeichnung des örtlichen Grenzverlaufs.
Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt und abgemarkt werden. Die Ergebnisse von Grenzbestimmung und Abmarkung werden bei Abwesenheit schriftlich oder durch Offenlegung bekannt gegeben.
Dipl.-Ing. Rigo Ossig
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
