Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
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Montag: |
geschlossen |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Mittwoch: |
geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
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Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Mittwoch: |
geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 640.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Öffnungszeiten der Tourist-Information in den SOMMERFERIEN vom 06.07. bis 14.08.2026!
• Mo / Mi / Fr: geschlossen
• Di / Do: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
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Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
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Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
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Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
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Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
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Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder über den Mängelmelder der Stadt Frankenberg/Sa..
Die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehwege) überträgt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. den Eigentümern der anliegenden Grundstücke.
Freie Sicht nach allen Seiten
Es wird immer wieder festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird, Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehwege durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern auch eine Gefährdung. Gehwege sind in ihrer vollen Breite nutzbar zu halten!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde und der Gemeinde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für Andere werden. Die Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt Folgendes:
- Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.
- Für die gesamte Fahrbahn muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen.
Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.
Gehwegreinigung
Bitte denken sie an die ordnungsgemäße Reinigung der Gehwege. Dazu gehören die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Laub und Verunreinigungen jeder Art sowie die Beseitigung von Wildwuchs.
Vielen Dank!
Ihr Ordnungsamt
