Öffnungszeiten
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Herzlich willkommen in der Garnisonsstadt Frankenberg/Sa.
Die Stadt Frankenberg/Sa. erstellt aktuell die kommunale Wärmeplanung (KWP) für ihr Gemeindegebiet. Gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Stadt bis spätestens 30.06.2028 verpflichtet, die KWP zu erstellen. Am 11.06.2025 wurde die Öffentlichkeit über den Start des Planungsprozesses informiert. Nun folgt die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse (siehe Link unten). Hierzu zählen die Eignungsprüfung (§ 14 WPG), die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) und die Potenzialanalyse (§ 16 WPG). Im weiteren Verlauf soll der Entwurf des Wärmeplans im Frühjahr 2026 veröffentlicht werden. Dann folgen die Arbeitsschritte Zielszenario (§ 17 WPG), Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG), Wärmeversorgungsarten (§ 19 WPG) und Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG). Der Planentwurf inkl. aller vorgenannten Analysen ist für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Nach Auswertung und Berücksichtigung der Einwendungen wird der Wärmeplan durch den Stadtrat beschlossen und anschließend auf der Homepage der Stadt Frankenberg/Sa. veröffentlicht.
Link zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse:
https://www.frankenberg-sachsen.de/Wirtschaft/Klimaschutz/kommunale-waermeplanung/
Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.
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