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Wie schon in den vorherigen Ausgaben thematisiert, sind Gehölze sehr wichtig für Gewässer. Doch nur standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher können die vielen komplexen Funktionen auch erfüllen. Welche Arten gehören nun zu den standortgerechten Gehölzen und welche nicht?
Vom Erzgebirge bis zum sandigen Tiefland im Norden Sachsens gibt es natürlich unterschiedliche Arten, die an Gewässern typischerweise vorkommen. Doch insgesamt gilt, dass Nadelgehölze natürlicherweise nicht oder nur selten an einem Bach wachsen. Fichten beispielsweise bilden bei Staunässe oder hohem Grundwasserstand flache Wurzelteller aus, die schnell unterspült werden und damit für die Ufersicherung nicht geeignet sind. Viele Nadelgehölze kommen mit der Nässe generell nicht zurecht. Von Thuja (auch Lebensbaum genannt), Fichte oder Kiefer sollte daher am Ufer, aber auch im Gewässerrandstreifen unbedingt abgesehen werden. Die Nadeln verursachen zudem eine Versauerung des Gewässers und stellen dadurch ein ökologisches Problem dar. Tiere wie Bachflohkrebse und Köcherfliegenlarven benötigen Laub als Nahrungsgrundlage. Nadeln dagegen können sie aufgrund der Konsistenz und der Inhaltsstoffe kaum verwerten. Doch auch nicht alle Laubgehölze sind an Gewässerstandorte angepasst. Der beliebte, aber in Deutschland nicht heimische, zudem invasive, Kirschlorbeer beispielsweise ist ebenfalls empfindlich gegenüber Staunässe und damit im Gewässerbereich ungeeignet. Außerdem können auch seine Blätter kaum von den Tieren im und am Bach verwertet werden.
Viel besser geeignet sind heimische Gehölze, die all diese Funktionen erfüllen. Schwarzerle, diverse Baum-Weiden und Gemeine Esche sind typische Bäume, die hervorragend ans Gewässer angepasst sind. Auch Vogelkirsche, Eberesche, Traubenkirsche, Schwarzer Holunder, Strauch-Weiden oder Roter Hartriegel sind geeignete Arten, die nicht so hoch wachsen und mit ihrem ansprechenden Aussehen auch in der Park- oder Gartengestaltung gern genutzt werden. Mit Hasel, Hainbuche, Schlehe, Liguster oder Weißdorn können lebendige, artenreiche Hecken am Gewässer entstehen. Durch die Entscheidung eine standortgerechte Art zu pflanzen und ungeeignete Arten zu ersetzen, können Sie dem Gewässer unmittelbar und nachhaltig sehr helfen! Zudem ist auch im Wasserhaushaltsgesetz (§ 38) verankert, dass es verboten ist, standortgerechte Gehölze zu entfernen und es dürfen auch keine nichtstandortgerechten Gehölze gepflanzt werden.
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberaterinnen und Fachberater Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des Landkreises.
Foto: Landratsamt Mittelsachsen
Bildunterschrift: Fichten als Flachwurzler werden schnell unterspült und die Wurzeln bieten dem Ufer keinerlei Halt.
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