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08.12.2023 - Hinweis an alle Haus- und Grundstückseigentümer

Winterdienst! Räum- und Streupflicht sowie Entfernung von Eiszapfen

Gemäß §§ 8 und 9 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. sind die Anlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken in einem sicheren Zustand zu halten. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. weist aus diesem Grund alle Grundstücks- und Hauseigentümer darauf hin, dass der öffentliche Gehweg entlang des Grundstückes vom Grundstückseigentümer von Schnee und Eis zu befreien ist. Diese Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass bei Straßen mit einseitigem Gehweg sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet sind. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Auch befinden sich oft an Gebäuden, welche an einen öffentlichen Gehweg angrenzen, im Bereich des Daches (an den Dachrinnen) Eiszapfen, die ebenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. Bitte kontrollieren Sie Ihre Gebäude und entfernen Sie Eiszapfen, bevor sich diese von selbst lösen und beim Herunterfallen eventuell Passanten verletzen.

 

Ihr Ordnungsamt

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