Europa fördert Frankenberg
Kitaplatz - Online
Wohnen in Frankenberg
Bibliothek - Online
Apotheken Notdienst

Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 12:00 - 08:00 Uhr
So: 08:00 - 08:00 Uhr

Frankenberger Kultur gGmbH
Veranstaltungen
- + Dezember 2024 [aktMonat=11] anzeigen
Dezember 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031
Firmendatenbank Frankenberg/Sa.

Herzlich willkommen in der Garnisonsstadt Frankenberg/Sa.

18.06.2024 - Das Ordnungsamt informiert

Das Ordnungsamt der Stadt Frankenberg/Sa. informiert über Anliegerpflichten. Zum einen über die Erfüllung der Reinigungspflicht auf Gehwegen sowie über die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf Geh- und Radwegen durch hereinragende Anpflanzungen.

Anliegerpflichten – Erfüllung der Reinigungspflicht

Die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehwege) überträgt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Bitte denken sie an die ordnungsgemäße Reinigung der Gehwege. Dazu gehören die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Laub und Verunreinigungen jeder Art sowie die Beseitigung von Wildwuchs.

Freie Sicht nach allen Seiten

Anpflanzungen verschönern sicherlich unser Ortsbild, aber leider können auch diese Anpflanzungen Gefahrensituationen hervorrufen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen können. Öffentliche Straßenfläche in diesem Sinne ist nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch die Geh- und Radwege. Durch hereinragende Anpflanzungen kann eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer eintreten, wenn z.B. ein Fußgänger aus diesem Grund auf die Fahrbahn ausweicht. Im Interesse der Verkehrssicherheit sind die Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.

Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über Rad- oder Gehwegen

Auch Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Straßenlaternen sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt, dass Äste so zurückzuschneiden sind, dass die Straßenlaterne in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.

 

Ihr Ordnungsamt

Weitere Interessante Meldungen finden Sie auch in unseren anderen News Kategorien.