Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Herr Heinhold
Postanschrift:
Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa.
Besucheradresse:
Markt 18, 09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 - 641225
Fax: + 49 37206 - 641229
E-Mail: verkehr@frankenberg-sachsen.de
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Das Verkehrsamt befindet sich im Stadthaus,
Markt 18.
- Bearbeitungen von Anträgen zur Sondernutzung
- Aufstellung von Gerüsten, Containern, Info- und Verkaufsständen usw.
- Baustelleneinrichtungen und Ablagerungen von Material oder Aushub
- Plakatierungen und Kandelaberwerbung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Bearbeitung von Anträgen für verkehrsrechtliche Anordnungen für städtische Straßen
- Festlegungen für Baustellenbeschilderungen sowie Baustellensicherung
- eventuelle Umleitungen auf städtischen Straßen
- Anordnungen zur Festbeschilderung auf öffentlichen städtischen Straßen
Für alle nicht städtischen Straßen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Baulastträger.