Sondernutzung / Verkehrsangelegenheiten

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Herr Heinhold

Postanschrift:
Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa.

Besucheradresse:
Markt 18, 09669 Frankenberg/Sa.


Tel.: + 49 37206 - 641225
Fax: + 49 37206 - 641229

E-Mail: l.heinhold@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Rathaus / Stadthaus

Öffnungszeiten Stadthaus - Markt 18:
Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv

Montag

09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Dienstag

13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

 

Öffnungszeiten Rathaus - Markt 15:
Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Freitag:

09:00 – 12:00 Uhr

 

Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind möglich.

 

Öffnungszeiten Stadthaus Markt 18

Kinder- und Erwachsenenbibliothek:

 

Montag

09.00 –  16.00 Uhr

Dienstag

09.00 –18.00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09.00 – 18.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr

Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Di/Do von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 bis 12.00 Uhr
Mo/Fr geschlossen

 

 
 
Sondernutzung / Verkehrsangelegenheiten

Das Verkehrsamt befindet sich im Stadthaus,
Markt 18.

Aufgaben Sondernutzung

- Bearbeitungen von Anträgen zur Sondernutzung
- Aufstellung von Gerüsten, Containern, Info- und Verkaufsständen usw.
- Baustelleneinrichtungen und Ablagerungen von Material oder Aushub
- Plakatierungen und Kandelaberwerbung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
   

Aufgaben Verkehrsrechtliche Anordnungen

- Bearbeitung von Anträgen für verkehrsrechtliche Anordnungen für städtische Straßen
- Festlegungen für Baustellenbeschilderungen sowie Baustellensicherung
- eventuelle Umleitungen auf städtischen Straßen
- Anordnungen zur Festbeschilderung auf öffentlichen städtischen Straßen

Für alle nicht städtischen Straßen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Baulastträger.
  

Formulare