Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Herr Heinhold
Postanschrift:
Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa.
Besucheradresse:
Markt 18, 09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 - 641225
Fax: + 49 37206 - 641229
E-Mail: l.heinhold@frankenberg-sachsen.de
Öffnungszeiten Stadthaus - Markt 18:
Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Dienstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Öffnungszeiten Rathaus - Markt 15:
Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr |
Freitag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind möglich.
Öffnungszeiten Stadthaus Markt 18
Kinder- und Erwachsenenbibliothek:
Montag |
09.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 –18.00 Uhr |
Mittwoch |
Geschlossen |
Donnerstag |
09.00 – 18.00 Uhr |
Freitag |
09.00 - 12.00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag und Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Di/Do von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 bis 12.00 Uhr
Mo/Fr geschlossen
Das Verkehrsamt befindet sich im Stadthaus,
Markt 18.
- Bearbeitungen von Anträgen zur Sondernutzung
- Aufstellung von Gerüsten, Containern, Info- und Verkaufsständen usw.
- Baustelleneinrichtungen und Ablagerungen von Material oder Aushub
- Plakatierungen und Kandelaberwerbung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Bearbeitung von Anträgen für verkehrsrechtliche Anordnungen für städtische Straßen
- Festlegungen für Baustellenbeschilderungen sowie Baustellensicherung
- eventuelle Umleitungen auf städtischen Straßen
- Anordnungen zur Festbeschilderung auf öffentlichen städtischen Straßen
Für alle nicht städtischen Straßen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Baulastträger.