Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon: +49 37206 64 1220
Frau Hofmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Telefon: +49 37206 64 1226
Frau Wächtler
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Telefon: +49 37206 64 1228
Fax: +49 37206 64 1229
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.
Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten ?
--> Personalausweis oder Reisepass
--> Vorlage des Originals (10 Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)
Gebühren laut aktuellen sächsischen Kostenverzeichnis
Mindestgebühr für eine Kopie 10 € je weitere des gleichen Typs 5 €
Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.
Was wird beglaubigt?
Alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Ausnahme: Personenstandsurkunden - werden nur beim jeweiligen Standesamt beglaubigt.
Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass an dieser eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt.
Was kann nicht beglaubigt werden?
Alle Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden vorbehalten sind wie z.B. Geburts- oder Eheurkunden. Alle Dokumente, deren Original Änderungen aufweisen und alle Dokumente oder Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen wie z.B. Testamente, Grundbucheintragungen.
Alle Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen und alle Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt.