Ansprechpartner Meldeamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

Telefon:  +49 37206 64 1227

 


 

Sachbearbeiter Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Telefon:  +49 37206 64 1227


 

Frau Hofmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Telefon:  +49 37206 64 1226


 

Frau Wächtler

Sachbearbeiterin Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Telefon:  +49 37206 64 1228


 
Fax:        +49 37206 64 1229

Öffnungszeiten Rathaus / Stadthaus

Öffnungszeiten Stadthaus - Markt 18:
Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv

Montag

09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Dienstag

13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

 

Öffnungszeiten Rathaus - Markt 15:
Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Freitag:

09:00 – 12:00 Uhr

 

Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind möglich.

 

Öffnungszeiten Stadthaus Markt 18

Kinder- und Erwachsenenbibliothek:

 

Montag

09.00 –  16.00 Uhr

Dienstag

09.00 –18.00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09.00 – 18.00 Uhr

Freitag

geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag von 12.00 bis 16.00 Uhr

Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Di/Do von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 bis 12.00 Uhr
Mo/Fr geschlossen

 

 
 
Beglaubigung

Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten ?

Rechtsgrundlage
benötigte Unterlagen

  -->  Personalausweis oder Reisepass
  -->  Vorlage des Originals (10 Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)

Gebühren

Gebühren laut aktuellen sächsischen Kostenverzeichnis
Mindestgebühr für eine Kopie 10 € je weitere des gleichen Typs 5 €

Bemerkungen / Hinweise

  Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.

Wissenswertes

Was wird beglaubigt?

Alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Ausnahme: Personenstandsurkunden - werden nur beim jeweiligen Standesamt beglaubigt.

Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass an dieser eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt.

Was kann nicht beglaubigt werden?

Alle Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden vorbehalten sind wie z.B. Geburts- oder Eheurkunden. Alle Dokumente, deren Original Änderungen aufweisen und alle Dokumente oder Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen wie z.B. Testamente, Grundbucheintragungen.

Alle Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen und alle Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt.