Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Telefon: +49 37206 64 1227
Sachbearbeiter Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de
Telefon: +49 37206 64 1227
Frau Hofmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de
Telefon: +49 37206 64 1226
Frau Wächtler
Sachbearbeiterin Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de
Telefon: +49 37206 64 1228
Fax: +49 37206 64 1229
Öffnungszeiten Stadthaus - Markt 18:
Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Dienstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Öffnungszeiten Rathaus - Markt 15:
Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr |
Freitag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind möglich.
Öffnungszeiten Stadthaus Markt 18
Kinder- und Erwachsenenbibliothek:
Montag |
09.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 –18.00 Uhr |
Mittwoch |
Geschlossen |
Donnerstag |
09.00 – 18.00 Uhr |
Freitag |
geschlossen |
Schulbibliothek: Montag von 12.00 bis 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Di/Do von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 bis 12.00 Uhr
Mo/Fr geschlossen
Sie möchten einen Familienpass beantragen?
--> Personaldokument des antragstellenden Elternteils
--> Nachweis über den Bezug von Kindergeld (zum Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
--> bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis
keine
Einen Familienpass können erhalten:
--> Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
--> Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
--> Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, wenn sie in häuslicher
Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie über den beigefügten Flyer.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird im Familienpass vermerkt.