Ansprechpartner Meldeamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

Telefon:  +49 37206 64 1227

 


 

Sachbearbeiter Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Telefon:  +49 37206 64 1227


 

Frau Hofmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Telefon:  +49 37206 64 1226


 

Frau Wächtler

Sachbearbeiterin Bürgerservice
meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Telefon:  +49 37206 64 1228


 
Fax:        +49 37206 64 1229

Öffnungszeiten Rathaus / Stadthaus

Öffnungszeiten Stadthaus - Markt 18:
Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv

Montag

09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Dienstag

13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig)

 

Öffnungszeiten Rathaus - Markt 15:
Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Freitag:

09:00 – 12:00 Uhr

 

Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind möglich.

 

Öffnungszeiten Stadthaus Markt 18

Kinder- und Erwachsenenbibliothek:

 

Montag

09.00 –  16.00 Uhr

Dienstag

09.00 –18.00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09.00 – 18.00 Uhr

Freitag

geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag von 12.00 bis 16.00 Uhr

Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Di/Do von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 bis 12.00 Uhr
Mo/Fr geschlossen

 

 
 
Familienpass

Sie möchten einen Familienpass beantragen?

benötigte Unterlagen

  -->  Personaldokument des antragstellenden Elternteils
  --> Nachweis über den Bezug von Kindergeld (zum Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
  --> bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

Gebühren

  keine

Bemerkungen / Hinweise

  Einen Familienpass können erhalten:

  --> Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
  --> Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
  --> Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, wenn sie in häuslicher
        Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Wissenswertes

Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie über den beigefügten Flyer. 

Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird im Familienpass vermerkt.

Formulare