Ansprechpartner Ordnungsamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


 

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220

 

Frau Heber
Sachgebiet Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung
Telefon: +49 37206 64 1222

 

ordnung@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr 

 

Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Auskunft Kampfmittelbelastung

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel (z.B. Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile) vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung beim ortszuständigen Ordnungsamt (örtliche Polizeibehörde) stellen.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Kampfmittelbelastungsprüfung - schriftlich per Post oder E-Mail an das Ordnungsamt
  • Angaben zum Antragsteller sowie Bauherren mit Angabe der Anschrift und Kontaktdaten für Rücksprachen
  • Angaben zum Bauvorhaben (Art des Bauvorhabens, Ort der Baustelle, voraussichtlicher Baubeginn)
  • Projektunterlagen des Baugrundstückes – Wichtig sind die Angaben zur Lage der Liegenschaft und, soweit bekannt, Angaben zur eingesetzten Bautechnik.
  • Ausschnitt aus der Flurkarte
Wissenswertes

Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Nach erfolgter Prüfung anhand der vorliegenden Kampfmittelbelastungskarten erhalten Sie eine schriftliche Kampfmittelbelastungsauskunft unter Mitteilung des Prüfungsergebnisses und der auf Grundlage dessen empfohlenen durchzuführenden Maßnahmen.