Ansprechpartner Ordnungsamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


 

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220

 

Frau Heber
Sachgebiet Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung
Telefon: +49 37206 64 1222

 

ordnung@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr 

 

Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Auskunft Wohnberechtigungsschein

Durch sozialen Wohnungsbau entstehen kostengünstige Wohnungen. Diese sollen vor allem Menschen mit geringen Einkommen helfen. Der Staat stellt hierfür geförderten Wohnraum zur Verfügung. Für den Erhalt einer kostengünstigen Wohnung, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Das bedeutet, dass der Mietpreis eine festgelegte Obergrenze nicht übersteigen darf. Der Mietpreis ist somit gebunden.

Wissenswertes

Wer kann unterstützt werden?

Zu den Personen, die geförderte Wohnraum erhalten können, zählen:

  • Personen mit geringem Einkommen,
  • Familien,
  • alleinerziehende Mütter oder Väter,
  • ältere Menschen,
  • Menschen mit Behinderung und
  • andere hilfsbedürftige Menschen, die Unterstützung benötigen.

 

Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird allen Bürgerinnen und Bürgern erteilt, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für eine Wohnung aufzukommen und für diese ihren Hauptwohnsitz anmelden. Es dürfen je nach beantragtem Wohnberechtigungsschein bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei betrachtet man das Einkommen des gesamten Haushaltes. Leben zum Beispiel 2 Personen zusammen, werden auch beide Einkommen berücksichtigt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Einkommensgrenzen und die Haushaltsgröße aufgelistet. Es geht zudem hervor, wie groß die Wohnung sein darf:

 Haushaltsgröße  Einkommensgrenzen in Euro pro Jahr  Wohnungsgröße
 1 Person  16.800 Euro  bis 45 Quadratmeter
 2 Personen  25.200 Euro  bis 60 Quadratmeter
 3 Personen  30.940 Euro  bis 75 Quadratmeter
 4 Personen  36.680 Euro  bis 85 Quadratmeter


Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die Grenze um 5.740 Euro. Lebt man z.B. zu zweit und verdient zu zweit weniger als 25.200 Euro, kann man eine geförderte Wohnung erhalten. Diese darf bis zu 60 Quadratmeter groß sein.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der WBS ist für ein Jahr gültig. Sobald man eine Wohnung beziehen möchte, muss man den WBS der Vermieterin oder dem Vermieter zeigen.

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Bürgerservice – Frau Busch
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

Der Wohnberechtigungsschein ist schriftlich unter Vorlage der Einkommensnachweise zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (zum Beispiel letzte Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen, letzter Einkommensteuerbescheid oder Einkommenssteuererklärung und letzte Einnahmenüberschussrechnung bei Selbstständigen)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit

 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Nachlesen finden Sie auf Amt24.