Ansprechpartner Ordnungsamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


 

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220

ordnung@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr 

!ACHTUNG! Im Zeitraum vom 23. Mai bis 14. Juni 2024 hat die Stadtbibliothek geänderte Öffnungszeiten!


Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

09.00 - 12.00 Uhr

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 09.00 - 12.00 Uhr

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 09.00 - 12.00 Uhr

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Auskunft Wohnberechtigungsschein

Durch sozialen Wohnungsbau entstehen kostengünstige Wohnungen. Diese sollen vor allem Menschen mit geringen Einkommen helfen. Der Staat stellt geförderten Wohnraum zur Verfügung. Für den Erhalt einer kostengünstigen Wohnung, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein.

Das bedeutet, dass der Mietpreis eine festgelegte Obergrenze nicht übersteigen darf. Der Mietpreis ist gebunden.

 

Wer kann unterstützt werden?

 

Zu den Personen, die geförderte Wohnungen erhalten, zählen:

 

  • Personen mit geringem Einkommen,
  • Familien,
  • alleinerziehende Mütter oder Väter,
  • ältere Menschen,
  • Menschen mit Behinderung und
  • andere hilfsbedürftige Menschen, die Unterstützung benötigen.

 

Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

 

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Das Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. Wenn man mehr verdient, erhält man keinen WBS. Dabei betrachtet man das Einkommen des gesamten Haushaltes. Leben zum Beispiel 2 Personen zusammen, werden beide Einkommen berücksichtigt.

 

In der folgenden Tabelle sind die Einkommensgrenzen aufgelistet. Es werden verschiedene Haushaltsgrößen aufgezählt. Die Haushaltsgröße beschreibt, wie viele Menschen in einem Haushalt leben. Die Größe einer Wohnung wird in Quadratmetern angegeben.

 

Aus der Tabelle geht hervor, wie groß die Wohnung sein darf:

 

Haushaltsgröße/Einkommensgrenzen in Euro pro Jahr/Wohnungsgröße

 

  • 1 Person 16.800 Euro bis 45 Quadratmeter
  • 2 Personen 25.200 Euro bis 60 Quadratmeter
  • 3 Personen 30.940 Euro bis 75 Quadratmeter
  • 4 Personen 36.680 Euro bis 85 Quadratmeter

 

Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die Grenze um 5.740 Euro. Lebt man z.B. zu zweit und verdient zu zweit weniger als 25.200 Euro, kann man eine geförderte Wohnung erhalten. Diese darf bis zu 60 Quadratmeter groß sein.

 

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

 

Der WBS ist für ein Jahr gültig. Sobald man eine Wohnung beziehen möchte, muss man den WBS der Vermieterin oder dem Vermieter zeigen.

 

Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

 

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Bürgerservice – Frau Busch
Markt 18
09669 Frankenberg

 

Der Wohnberechtigungsschein ist schriftlich unter Vorlage der Einkommensnachweise zu beantragen.

 

Weiterführende Informationen zum Nachlesen (Erforderliche Unterlagen; Hinweise; Rechtsgrundlage)